Allgemeine Geschäftsbedingungen / Mietbedingungen
Allgemeines
Vertragspartner im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) sind der Musikverleih Saale Orla (im
Folgenden Musikverleih Saale Orla genannt) und der Kunde, wenn und soweit er als Käufer und/oder Verkäufer auftritt (im Folgenden Kunde
genannt)
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers/Käufers
Neben diesen AGB können zwischen Verkäufer und Käufer in Bezug auf die Kaufverträge gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Verkäufer oder Käufers eingebunden werden, sofern sie den vorliegenden Geschäftsbedingungen nicht entgegenstehen oder von diesen nicht
abweichen.
Eigentumsvorbehalt Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum des Musikverleih SOK.
Preise Unsere Preise sind freibleibend und gelten ab Bad Lobenstein. Transport-, und eventuelle Verpackungskosten bei gewünschtem Versand
hat der Kunde selbst zu tragen.
Gewährleistung Der Musikverleih Saale Orla haftet für Leistungen unserer Vorlieferanten und Erzeugnisse anderer Hersteller, die vom
Musikverleih Saale Orla geliefert werden nur insoweit, als dies auch sich gegenüber einzutreten hat. Die Gewährleistung erlischt, wenn der
Käufer den Kaufgegenstand verändert, beschädigt oder zerstört, wenn eigenmächtig Änderungen bei Schaltungen vorgenommen oder
Säurehaltige Löt- und Flussmittel verwendet hat. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vollständigkeit des Materials,
einwandfreie Beschaffenheit und die Funktionsfähigkeit der Geräte. Bei Bauteilen gelten die jeweiligen Garantiezusagen des Hersteller.
Datenschutz Ihre Daten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des
Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns gespeichert und verarbeitet. Ihre persönlichen Daten werden nur für festgelegte, eindeutige
und rechtsmäßige Zwecke erhoben und nicht länger als nötig personenbezogen bewahrt. Sie haben ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf
Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Wir geben Ihren personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Adresse und
Email-Adresse nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Lieferanten-, und Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die
Übermittlung von Daten benötigen. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten auf das erforderliche Minimum.
Rechtsanwendung Es gilt das Recht der Bundes Republik Deutschland. Die Bestimmungen des EU-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Salvatorische Klausel Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der anderen
Bestimmungen davon nicht berührt.
Mietbedingungen der Firma Musikverleih Saale Orla
Die Firma Musikverleih Saale Orla bringt alle angebotenen Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Abweichungen bedürfen der Schriftform.
Vertragsbeginn Der Mietvertrag wird bei Order des Kunden / Mieters, Zusendung der Auftragsbestätigung, spätestens mit der Ausführung der
Lieferung oder Leistungen geschlossen. Nach erfolgter Auftragsbestätigung kann der Mietvertrag nur gegen eine Gebühr von 25 % des
Auftragswertes storniert werden.
Mietpreise Die genanten Mietpreise verstehen sich ab Lager Bad Lobenstein inkl. derzeit geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer für eine
maximale Mietdauer von 24 Stunden, so lange keine anders lautende Vereinbarungen getroffen worden sind. Lieferung und Abholung durch
Auftragnehmer gegen Aufpreis möglich. Der Aufpreis für mehrtägige Veranstaltungen sind pro Tag mindestens 30 % vom Mietpreis.
Kaution Bei Erstkunden und wenn wir es für nötig halten, behalten wir uns vor, eine Kaution für unsere Anlage bzw. Geräte zu
verlangen. Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem Wert der Mietsache.Die Kaution wird zurückerstattet, sobald die Mietsache in
ordnungsgemäßem Zustand an den Musikverleih Saale Orla zurück gegeben wurden.Weist die Mietsache durch den Mieter verursachte
Mängel auf, so wird die Kaution durch dien Musikverleih Saale Orla bis nach Beendigung der Reparatur oder Instandsetzung der
beschädigten Sache zurück behalten.Der Aufwand der Reparatur ist nachzuweisen.Übersteigt der Aufwand der Instandsetzung oder
Reparatur die Kaution, so ist der Mieter auf Nachweis nachschußpflichtig.
Funktionsfähigkeit / Vollständigkeit
Alle Geräte befinden sich in einem technisch einwandfreien Zustand. Die nach dem besten Wissen und Gewissen vorgenommenen
Beschreibungen sind ca. Werte/ Maße und keine zugesicherte Eigenschaften. Der Kunde / Mieter verpflichtet sich die gemieteten
Gegenstände pfleglich zu behandeln und in einem einwandfreien Zustand zurück zu bringen. Die Mietgegenstände werden nach Rückgabe
innerhalb von max. 3 Tagen auf Sauberkeit und einwandfreie Funktion überprüft. Innerhalb dieser Zeit behalten wir uns ein Einspruchsrecht
vor. Bei übermäßiger Verschmutzung wird ein Mehraufwand separat abgerechnet.
Rückgabe / Vertragsverlängerung
Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Termin. Sollte der Kunde / Mieter die vertraglich vereinbarte Mietzeit überschreiten, verlängert sich
der Mietvertrag automatisch um 24 Stunden. Sollten der Musikverleih Saale Orla aufgrund dieser Überschreitung Ausfälle entstehen,
können diese dem Kunden / Mieter in Rechnung gestellt werden.
Haftung / Mitteilungspflichten
Der Kunde / Mieter benutzt den Mietgegenstand auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Während der Mietzeit haftet der Kunde / Mieter für
alle Schäden, die beim Gebrauch der Mietsache an dieser oder bei Dritten entstehen. Der Kunde / Mieter trägt die Kosten für
Reparaturarbeiten, die aufgrund Gewalteinwirkung oder unsachgemäße Handhabung erforderlich werden. Beschädigungen an der
Mietsache sind unserem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen. Er muss den Mietgegenstand vor jeglichen Zugriffen Dritter schützen und
uns sofort telefonisch oder schriftlich unterrichten, falls etwa Dritte Zugriffe nehmen sollte ( z. B. durch Pfändung) Der Kunde / Mieter
unternimmt keine eigenen Reparaturversuche.
Schadenersatz
Geht die Mietsache verloren, wird unbrauchbar oder ist auf eine andere Art nicht mehr zur Vermietung geeignet, haftet der Kunde / Mieter in
vollem Umfang für die Beseitigung des Schadens.
Sonstige Verpflichtungen seitens Kunden / Mieters
Der Kunde / Mieter schafft die Vorraussetzungen zum Betrieb der ausgeliehenen Geräte. Der Kunde / Mieter haftet für die Sicherheit der
Stromanschlüsse bis zum Übergabepunkt. Dies gilt auch für die Lastpunkte bei hängenden Aufbauten und Stabilität der verwendeten
Bühnenaufbauten. Der Mietpreis wird auch fällig, sollten die Vorraussetzungen nicht bestehen. Außerdem trägt der Kunde / Mieter alle
anfallenden Steuern und Abgaben, GEMA-Gebühren u. ä.
Stand: Juli 2011